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Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz – Alles Wichtige!

Mit dem 2021 erlassenen und am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) verfolgt die Bunderegierung das Ziel, Unternehmen mit mindestens 3.000 inländischen Mitarbeitenden (ab 2024 ab 1.000) dazu zu verpflichten, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten innerhalb der von ihnen genutzten Lieferketten zu beachten und sie als festen Bestandteil ihres wirtschaftlichen Handelns zu verstehen. Durch den Einsatz einer SCM-Software lässt sich die Einhaltung solcher Sorgfaltspflichten einfacher prüfen, besser steuern und automatisch kontrollieren.

Was im Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Gesetzestext steht

Ziel des Gesetzes ist es, dafür zu sorgen, dass der Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung der Umwelt in den weltweiten Lieferketten, angefangen bei der Gewinnung der benötigten Rohstoffe bis zu den fertigen Produkten, Berücksichtigung finden und gewahrt werden. Zur Erreichung dieser Ziele werden im Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in den einzelnen Paragrafen die Einrichtung eines Risikomanagements sowie die Festlegung der innerbetrieblichen Zuständigkeit (§ 4) vorgegeben. Zudem sollen regelmäßige Risikoanalysen durchgeführt werden (§ 5), eine Grundsatzerklärung abgegeben, Präventionsmaßnahmen im Unternehmen und bei Lieferanten festgeschrieben werden (§ 6) und es müssen Maßnahmen zur Abhilfe implementiert sein (§7). Außerdem wird die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8) sowie eine Umsetzung der Sorgfaltspflichten bezüglich entsprechender Risiken bei mittelbaren Lieferanten gefordert (§ 9). In Paragraf 10 werden die Dokumentation und die Berichterstattung thematisiert. Insgesamt enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz allerdings nur sogenannte „Bemühenspflichten“, das heißt, Unternehmen sollen entsprechende Vorkehrungen in einem angemessenen Rahmen treffen, haften aber nicht für die Einhaltung.

Letztlich geht es beim Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz für Sie als Unternehmen darum, für sich selbst und für Ihre Mitarbeitenden Rechtssicherheit zu erlangen. Mit Hilfe des Lieferantenportals von simmeth können Sie sich mittels eines Fragebogens die Einhaltung der Anforderungen von Ihren Lieferanten direkt bestätigen lassen und auch entsprechende Zertifikate können von diesen hochgeladen werden. Die Software zeigt Ihnen umgehend den Status der Einhaltung der Anforderungen an. 

Umfragen zeigen, dass noch immer ein hoher Anteil von Unternehmen nicht automatisierte Tools und Speichermethoden nutzen. Die Konsequenzen sind Intransparenz und schlechte Zugriffsmöglichkeiten auf entsprechende Informationen.

SCM-Software als digitale Grundlage des LkSG in Unternehmen

Ein Vorteil der zunehmenden Digitalisierung ist die immer stärkere Vernetzung und die damit einhergehende, wachsende Transparenz. Was in manchen Bereichen des persönlichen Datenschutzes zurecht als problematisch erachtet wird, das kann im Bereich der Unternehmen zu einer stärkeren Beachtung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten führen und dazu beitragen, dass die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz bessere Berücksichtigung finden. Durch Einsatz digitaler Lösungen wie dem SC-Manager von Simmeth schaffen Sie die benötigte Transparenz, die mögliche Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutz nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz aufzudecken hilft.

Um seine Reputation und Kunden nicht zu verlieren, wird jedes Unternehmen aus eigenen Stücken stärker auf das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz achten und die darin enthaltenen Vorgaben zumindest so weit umsetzen, dass es nicht zu Beanstandungen kommt. So lässt sich eine moderne, intern wie extern stark vernetzte SCM-Software auch dazu verwenden, in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz einen wichtigen Beitrag zu leisten.

Verantwortung für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes liegt bei den Unternehmensführungen

Inwieweit das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Ihrem Unternehmen Teil der Unternehmensphilosophie wird, diese Verantwortung obliegt letztlich Ihnen als Unternehmensführung. Eine SCM-Software wie der SC-Manager von simmeth kann Sie in dem Bestreben, Menschenrechte und Umweltschutz zu beachten, effizient unterstützen.

Das SC-Management-System von Simmeth ermöglicht es Ihnen, über Analysen und Bewertungen sowie Risikoeinschätzungen wichtige Informationen auch hinsichtlich der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes transparent und übersichtlich darzustellen. Mithilfe der SCM-Software können Sie mit Ihren Lieferanten im Lieferantenportal auf direktem Weg deren Status abfragen und eventuelle Verstöße mittels dem Integrierten Maßnahmenmanagement umgehend beseitigen. Durch das hohe Maß an Rechtssicherheit, für die das LkSG die Grundlage und die Software-Lösung durch Ihre Dokumentations- und Berichterstattungsfunktionen die Plattform bieten, sind Sie stets in der Lage, gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz angemessen zu handeln.